Bei Ultraleichtflugzeugen handelt es sich um eine Klasse von Luftsportgeräten die 1982 in Deutschland eingeführt wurde. Das Ziel dieser Klasse ist es Luftsportgeräte so einfach wie nur möglich zu bauen.
Dazu gibt es eine Gewichtsbeschränkung von 300 kg für Einsitzer und von 450 kg für Doppelsitzer. Im Jahr 2019 wurde das höchstzulässige Gewicht von Ultraleichtflugzeugen auf 600 kg erhöt.
Ultraleichtflugzeuge werden in fünf Kategorien unterteilt.
• aerodynamisch gesteuerte: Sind in ihrer Auslegung den “großen” Motorflugzeugen sehr ähnlich.
• trikes: Haben drei Räder und einen beweglichen Flügel. Der Pilot steuert über Gewichtsverlagerung.
• fußstartfähige motorisierte Hängegleiter und Paragleiter
• Gyrocopter
• Ultraleicht Hubschrauber
Ultraleichtflugzeuge können anhand ihres Kennzeichens erkannt werden. In Deutschland beginnt jedes Flugzeugkennzeichen mit einem “D”. Danach kommt ein festgelegter Buchstabe für die jeweilige Klasse. Für Ultealeichtflugzeuge ist das Klassenkennzeichen “M”. Also beginnt jedes Ultraleichtflugzeugkennzeichen so: D-M…
Zum Beispiel D-MLDA “Delta Mike Lima Delta Alpha”.
Auch um ein Ultraleichtflugzeugen fliegen zu dürfen, benötigt der Pilot eine Lizenz. Den sogenannte “Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer”. In diesen Luftfahrerschein können für die fünf Ultraleichtflugzeugkategorien Berechtigungen eingetragen werden.
Außerdem gibt es Berechtigungen für Passagierflüge, zum Schleppen von Segelflugzeugen oder zum Ausbilden neuer UL-Piloten (Fluglehrer).